Projekt Technik GmbH
Risiko Management
Was geschieht mit Ihrem Unternehmen beim Ausfall unternehmenskritischer IT-Funktionen und wie vermeiden oder
begrenzen Sie diese Folgen?
Unsere Dienstleistung:
- WEZA analysiert die vorhandenen Risiken und zeigt Wege zur Risikoabwehr,
Risikominimierung und Schadensbegrenzung auf. Wir bieten Ihnen:
- Risiko-Analyse
- Risiko-Management
- Disaster Recovery-Planung
- Business Contingency-Planung
- In Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung, Betriebsrat und Fachabteilungen erstellt WEZA für Ihren
Betrieb die Richtlinien für die Nutzung von Firmenrechnern und Netzen sowie für die Nutzung des Internets.
- WEZA ist keinem Hersteller verpflichtet. Unsere Beratung orientiert sich daher ausschließlich an Ihren
Bedürfnissen und Möglichkeiten.
Klare Richtlinien, abgestimmte Notfallpläne und geschulte Mitarbeiter schützen Daten, Systeme,
Umsätze, Arbeitsplätze und Kundenbeziehungen — eben alles, was Ihren Betrieb ausmacht!
Warum ist Systemsicherheit wichtig?
In der heutigen Zeit sind Computer nicht mehr nur einfach große
Rechenmaschinen, sondern haben Einfluß auf alle Bereiche unseres Lebens.
- Im produzierenden Gewerbe steuern Computer die Produktionsprozesse.
Ein Ausfall würde hier keine oder nur verminderte Produktion bedeuten.
- Im verarbeitenden Gewerbe steuern Computer nicht nur die Maschinen,
sondern auch gleich die Warenflüsse. Fallen im Handelsunternehmen
die Büro-Computer aus, gibt es beispielsweise keine Lieferscheine
mehr.
- Fällt der Rechner für das Hochregallager aus, dann bewegt
sich kein Stück Ware mehr - bei Lagern mit verderblichen Ware die
absolute Katastrophe.
- Selbst in "einfachen" Handwerksbetrieben erfolgen heute Materialbestellungen
online, Angebote und Rechnungen werden per Computer erstellt, Zahlungseingänge
werden per Computer bearbeitet — ohne den Computer geht nichts.
Egal, wie groß der jeweilige Betrieb ist, der Ausfall eines einzigen
Computers kann zu einem großen Problem werden. Der Ausfall von mehreren
Computern oder gar einem Computernetz kann zur Katastrophe für den
betroffenen Betrieb führen.
Der Gedanke es wird schon gut gehen mag ein Trost für
die Ängstlichen sein - verantwortungsvolle Manager erkennen in diesem Gedanken
Wunschdenken und planen statt dessen das Risiko.
Wer ist für Sicherheit verantwortlich?
Sicherheit ist Chefsache. Geschäftsführer und AG-Vorstand
haften Gesellschaftern und Aktionären gegenüber unter Umständen
mit ihrem persönlichen Vermögen für Schäden aus mangelhafter
Risikobewältigung. Beispiele für gesetzliche Vorschriften dazu
sind:
- AktG §91 Abs.(2): "Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen
zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit
der Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh
erkannt werde".
- Ebenfalls dort festgeschrieben ist die jährliche Berichtspflicht
zu diesem Thema an den Aufsichtsrat.
- Obwohl beides Vorschriften aus dem Aktienrecht sind, gelten sie
unter Umständen auch für größere GmbHs und andere
Handelsgesellschaften (Voraussetzungen: Gesellschafter sind keine natürliche
Personen, mehr als 50 Mitarbeiter, Umsatzhöhe). Deren Geschäftsführer
unterliegen den gleichen Vorschriften wie die AG-Vorstände.
- Auch das Bundesdatenschutzgesetz verlangt in seinem Anhang technische
Maßnahmen zum Schutz der Datenverarbeitungsanlagen vor unerlaubten
Zugriffen.
War früher beispielsweise ein Feuer im Computerraum schlicht höhere
Gewalt oder zumindest doch ein äußeres Ereignis, dessen Folgen
alle einfach tragen mußten, so können die Folgen heute eine grobe
Pflichtverletzung der Geschäftsleitung sein. Gesellschafter und Aktionäre
haben nach geltendem Recht heute Anspruch auf Risikomanagement.